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Als ich mich vor ein paar Wochen zum ersten Mal in meinem Leben mit der isolierten Drittwiderklage beschäftigt habe, bin ich in Nicos schriftlicher Zusammenfassung zu dem Thema über die nachfolgenden Ausführungen gestolpert:
»Die isolierte Drittwiderklage ist nur zulässig, wenn Klage und isolierte Drittwiderklage in einem rechtlich und tatsächlich engen Zusammenhang stehen. Hierneben verlangt der BGH, dass keine schützenswerten Interessen des Drittwiderbeklagten verletzt werden. Dafür kommt es auf eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls an.«
Da wurde mir wieder einmal bewusst, auf wie viele Prinzipien und weiche Argumentationsmuster wir als Jurist*innen tagtäglich zurückgreifen:
I. BEARBEITUNGSVERMERK
1. WELCHE STRAFTATBESTÄNDE SIND AUSGESCHLOSSEN?
Beispiel: Die §§ 113, 114, 142, 185, 211 bis 222, 241, 248b und 323c StGB sind nicht zu prüfen.
Welche strukturverwandten Straftatbestände kommen dir aufgrund des Ausschlusses der vorstehenden in den Sinn? Bei den §§ 113 f. StGB denke ich etwa direkt an Körperverletzung und Nötigung, während mich § 142 StGB an § 315b StGB denken lässt, sollte der Unfall absichtlich herbeigeführt worden sein.
2. WURDEN GGF. ERFORDERLICHE STRAFANTRÄGE GESTELLT?
Sicher kommt dir die Formulierung »Etwaig erforderliche Strafanträge sind gestellt« bekannt vor. Man findet sie unter etlichen Strafrechtsklausuren im Bearbeitungsvermerk. Ich empfehle den Kandidat*innen immer, in diesen Fällen sämtliche Strafantragsdelikte – wenigstens gedanklich – kurz durchzuspielen. Vorteil: Man ist später...
Intuitiv ist: Ein einzelnes Fach so lange lernen, bis du es beherrschst. Dann zum Nächsten übergehen. Ergibt Sinn.
Kontraintuitiv ist: ein neues Thema lernen und auch andere Themen in dein Lernen einbinden. Auf mehrere Fächer gleichzeitig konzentrieren. Klingt anstrengend.
Introducing: Kontext-Interferenz-Effekt. Eine der effektivsten Lernstrategien.
Wechsle in zufälliger Reihenfolge von Fach zu Fach. Lerne drei bis fünf parallel, indem du zwischen ihnen hin- und herspringst. Du musst sie ja ohnehin alle lernen!
Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit zu ermöglichen, ohne endlos Schemata, Streits und Definitionen auswendig lernen zu müssen. So kann ich dir helfen:
Untersuchungen zeigen, dass ein Großteil (bis zu 70 %) von dem, was wir lesen und hören, kurz darauf vergessen wird. Wissenschaftler bezeichnen dies als Vergessenskurve. Wenn du dich nach dem Lernen jedoch aktiv abfragst, ist es wahrscheinlicher, dass das Gelernte hängenbleibt.
Je schwerer es fällt, neu Gelerntes aus dem Gedächtnis abzurufen, desto größer ist der Nutzen. Die Anstrengung, Wissen abzurufen, stärkt das Erinnerungsvermögen.
– Henry Roediger/ Mark McDaniel (Kognitionswissenschaftler)
Beginne doch mal damit, dein Lernmaterial alle Viertelstunde kurz beiseitezulegen und dir Fragen wie die Folgenden zu stellen:
Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit zu ermöglichen, ohne endlos Schemata,...
Sicher kommt dir die Formulierung »Etwaig erforderliche Strafanträge sind gestellt« bekannt vor. Man findet sie unter etlichen Strafrechtsklausuren im Bearbeitungsvermerk. Ich empfehle den Kandidat*innen immer, in diesen Fällen sämtliche Strafantragsdelikte – wenigstens gedanklich – kurz durchzuspielen.
Vorteil: Man ist später für das Strafantragserfordernis sensibilisiert, wenn man z. B. einen Hausfriedensbruch oder eine Sachbeschädigung prüft oder der Täter eine geringwertige Sache ergreift, und man denkt automatisch an Tatbestände, die einem sonst gar nicht in den Sinn gekommen wären.
Vielleicht hast du schon einmal darüber nachgedacht, dir eine Übersicht mit allen examensrelevanten Tatbeständen mit Strafantragserfordernis zu erstellen.
Brauchst du nun nicht mehr – I beat you to it!
Meine Hoffnung ist es, dass dir diese Übersicht von heute bis zu deiner Examensklausur im...
Lesezeit: 4 Minuten
Willkommen zur 195. Ausgabe des Newsletters!
Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.
TL;DR:
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Wer schon einmal zum Examen angetreten ist oder kurz davor steht, kennt es: Je näher der Termin rückt, desto mehr hat man das...
Lesezeit: 4 Minuten
Willkommen zur 194. Ausgabe des Newsletters! Bei dieser Ausgabe handelt es sich um eine spezielle Inbetweenisode, die als schriftliche Zusammenfassung der Beiträge von endlich jura. von September dient. Sie enthält kurze Ausschnitte aus jedem Beitrag, gesammelt an einem Ort, sodass du tiefer einsteigen kannst, wo du es für sinnvoll erachtest.
Betrachte das hier als kleinen Snack, der (hoffentlich) Lust auf mehr macht. Wenn dir gefällt, was du liest, findest du hier die vollständigen Beiträge; ich verlinke sie aber auch noch mal einzeln unter jedem Ausschnitt.
Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, dann lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung der Zusammenfassung.
TL;DR:
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Wir kennen es alle nur zu gut: Wieder ist ein Tag um, und man hat viel, viel weniger geschafft, als man sich vorgenommen hatte – extrem frustrierend! Hohe Produktivität fühlt sich anders an.
Es gibt Hunderte, ja Tausende Bücher über Produktivität, und – trust me! – ich hab’ sie alle gelesen und fast alles ausprobiert. Geblieben sind bis heute drei Dinge, die ich wirklich jeden Tag mache, um meine Produktivität hochzuhalten.
In diesem Video erfährst du …
Lad dir alle Zusammenfassungen herunter und wiederhole in fünf Minuten die Inhalte meiner Videos, ohne sie noch einmal ansehen zu müssen → https://mailchi.mp/endlichjura/transkript
Es hat mich überrascht, zu lesen, dass das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV die Hälfte der Verfahren vor dem EuGH ausmacht. Ziel des Vorabentscheidungsverfahrens ist es, die einheitliche Anwendung des Europarechts sicherzustellen. Alle Behörden und Gerichte aller Mitgliedsstaaten sollen bestimmte Rechtsfragen identisch beantworten. Das Vorabentscheidungsverfahren versetzt nationale Gerichte deshalb in die Lage, dem EuGH Fragen zur Auslegung von Europarecht zu stellen.
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Es gibt drei Dinge, die gute Korrektor*innen immer als störend empfinden, wenn sie eine Beweiswürdigung lesen. Die gute Nachricht ist: Es handelt es sich um Fehler, die du leicht in den Griff bekommst und deren Vermeidung automatisch zu einer solideren Beweiswürdigung führt.
In diesem Video, das sich insbesondere an Referendar*innen richtet, erklärt dir Rechtsanwalt Nicolas Klein …
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