JNG #199: In Case You Missed It (Oktober 2022)

 Lesezeit: 5 Minuten

Willkommen zu Ausgabe #199 des Newsletters! 

Bei dieser Ausgabe handelt es sich um eine spezielle Inbetweenisode, die als Zusammenfassung der Beiträge von endlich jura. von Oktober 2022 dient. Sie enthält einen kurzen Ausschnitt aus allen Newslettern, gesammelt an einem Ort, sodass du hin- und herspringen kannst, um ein Gefühl für den jeweiligen Beitrag zu bekommen.

Sieh das als kleinen Snack, der (hoffentlich) Lust auf mehr macht. Wenn dir gefällt, was du liest, findest du die vollständigen Beiträge ganz am Ende dieser E-Mail oder hier auf meinem Blog.

Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung der Zusammenfassung. 😀

TL;DR:

  • Beim Vorabentscheidungsverfahren legt der EuGH die Verträge aus und entwickelt so Auslegungskriterien. Anhand dieser kann das vorlegende Gericht nun sein Urteil erlassen.
  • Lege die To-dos für den nächsten Tag fest …, und zwar über den Tag verteilt. Fällt dir also eine Aufgabe ein, notiere sie augenblicklich für morgen. Das hat den unscheinbaren Vorteil, dass du am nächsten Tag, wenn du mit dem Lernen beginnst, immer von einer abschließenden Aufzählung aller To-dos für den jeweiligen Tag ausgehen kannst.
  • Das Gefühl, nichts zu können, kannst du dadurch beeinflussen, dass du Angel’s Advocate spielst und dich fragst: »Warum liege ich falsch mit meiner Annahme, nichts zu können?«. Beginne eine Liste mit sämtlichen Gründen dafür und lass diese über einige Tage organisch wachsen.
  • Statt fünfmal pro Woche vier Stunden zu lernen, lernst du besser siebenmal drei. Ja, etwa 20 fokussierte Lernstunden pro Woche. Das klingt vielleicht hart, aber: Wenn du es in dieser Zeit nicht hinbekommst, machst du etwas falsch.

Agenda:

  • Das Vorabentscheidungsverfahren (I.)
  • Das Zeitmanagementsystem »Mach’ ich morgen« (II.)
  • Das Gefühl, nichts zu können (III.)
  • Die Sieben-Tage-Woche (IV.)

 

***

 

I. DAS VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

    Es hat mich überrascht, zu lesen, dass die Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV die Hälfte der Verfahren vor dem EuGH ausmacht. Ziel ist es, die einheitliche Anwendung des Europarechts sicherzustellen. Alle Behörden und Gerichte aller Mitgliedsstaaten sollen bestimmte Rechtsfragen identisch beantworten. Die Vorabentscheidung versetzt nationale Gerichte deshalb in die Lage, dem EuGH Fragen zur Auslegung von Europarecht zu stellen.

Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH kannst du gedanklich mit unserer konkreten Normenkontrolle vor dem BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG verknüpfen.

Sehen wir uns zunächst den für dich vor allem relevanten Teil des Art. 267 AEUV an:

Um die Rechtsfrage beantworten zu können, legt der EuGH die Verträge aus und entwickelt so Auslegungskriterien. Anhand dieser kann das vorlegende Gericht nun sein Urteil erlassen. Die Entscheidung des EuGH wirkt ex tunc und bindet nicht nur das vorlegende Gericht, sondern auch alle folgenden Instanzen.

Den Ergebnissatz in deiner Klausur (so denn die Fallfrage darauf abzielt, etwa: Wird der Gerichtshof die Ansicht des Gerichts bestätigen?) kannst du mit den folgenden Worten einleiten:

Der Gerichtshof wird die Frage dahin gehend beantworten, dass (…)

 

II. DAS ZEITMANAGEMENTSYSTEM »MACH’ ICH MORGEN«

    Wir kennen es alle nur zu gut: Wieder ist ein Tag um, und man hat viel, viel weniger geschafft, als man sich vorgenommen hatte – extrem frustrierend! Hohe Produktivität fühlt sich anders an.

Es gibt Hunderte, ja Tausende Bücher über Produktivität, und – trust me! – ich habe sie alle gelesen und fast alles ausprobiert. Eine Sache, die ich bis heute wirklich jeden Tag mache, um meine Produktivität hochzuhalten: Ich lege die To-dos für den nächsten Tag fest …, und zwar über den Tag verteilt. Fällt mir also eine Aufgabe ein, notiere ich sie augenblicklich für morgen.

Das hat den unscheinbaren Vorteil, dass ich am nächsten Tag, wenn ich mit der Arbeit beginne, immer von einer abschließenden Aufzählung aller To-dos für den jeweiligen Tag ausgehen kann. Dass meine Liste am Abend länger als morgens ist, kann mir also nicht passieren.

Nachdem mir eine Aufgabe in den Kopf schießt, versuche ich, zu schätzen, wie lange ihre Erledigung wohl in Anspruch nehmen wird.

Meist gehe ich sogar so weit, dass ich Aufgaben, die mich über 30 Minuten Zeit kosten würden, weiter herunterbreche, sodass sie in einer Pomodoro-Einheit (= 25 Minuten) zu schaffen sind. Ich bin immer wieder erstaunt, wie so auch größere Projekte konsequent vorangetrieben werden können – so lange man sich eben jeden Tag dransetzt.

 

III. DAS GEFÜHL, NICHTS ZU KÖNNEN

    Wer schon einmal zum Examen angetreten ist oder kurz davor steht, kennt es: Je näher der Termin rückt, desto mehr hat man das Gefühl, nichts zu können. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass ich diese Aussage jede Woche mehrfach zu hören bekomme.

Ich schaue dann in betretene Gesichter, gezeichnet von einem Mix aus Ratlosigkeit, Angst und Verzweiflung. Und ich weiß, wie schwer es ist, diesen inneren Monolog loszuwerden: »Wer nichts kann, fällt durch. Und ich kann ja offenbar nichts.« Ich weiß es, weil ich vor nunmehr siebeneinhalb Jahren an exakt demselben Punkt stand.

Wir können das Gefühl, nichts zu können, jedoch gezielt bekämpfen. Und nein, ich spreche ausdrücklich nicht von »mehr lernen, mehr Klausuren schreiben«. Du kennst mich doch. Hier sind insgesamt fünf Handlungsempfehlungen, die du in wahnsinnig kurzer Zeit umsetzen kannst. Sie beeinflussen deine Rahmenbedingungen und Gedanken und damit letztlich deine Gefühle.

  1. Schau nicht so viel nach links und rechts – schirme dich, wenn nötig, stärker ab, sodass du dich automatisch weniger mit anderen vergleichst (gilt auch und insbesondere für Social Media).
  2. Lenke den Fokus augenblicklich weg von deinem Wissensstand – mache, was du kannst, nie wieder davon abhängig, was du weißt. Sachkompetenz ist in Jura-Studium und Examen völlig überschätzt. Entscheidend sind und bleiben deine Arbeitsmethoden.
  3. Hör auf, alles zu hinterfragen – akzeptiere auch mal etwas blind.
  4. Spiele Angel’s Advocate – frage dich: »Warum liege ich falsch mit meiner Annahme, nichts zu können?«. Beginne eine Liste mit sämtlichen Gründen dafür und lass diese über einige Tage organisch wachsen.
  5. Leg die Bücher weg – hör auf, zu lernen. Je früher vor den Klausuren, desto besser. Das meine ich so, wie ich es sage.

 

IV. DIE SIEBEN-TAGE-WOCHE

    Im Idealfall lernst du von montags bis freitags, schreibst vielleicht am Samstagmorgen noch eine Klausur, wenn du schon in der Examensvorbereitung bist, und dann genießt du mindestens anderthalb Tage dein Wochenende und regenerierst dich. Und Montag geht das Spiel von vorn los.

So die Theorie. In der Praxis sieht die Welt nicht immer so rosig aus: Du stellst mittwochs schon fest, dass du gar nicht alles schaffst, was du dir vorgenommen hast, siehst dein Wochenende in Gefahr, stresst dich und sitzt doch Sonntag wieder vor den Büchern. Oder du gönnst dir zwar dein Wochenende, schiebst aber alles, was liegengeblieben ist, auf die To-do-Liste von nächster Woche und denkst den ganzen Sonntag darüber nach, wie furchtbar die kommende Woche wird. Auch nicht sehr erholsam. Ich habe im vergangenen halben Jahr mit einer Sieben-Tage-Woche herumexperimentiert und dabei sehr interessante Beobachtungen gemacht.

Ich kann dir sagen, was die Sieben-Tage-Woche nicht ist: Montag bis Sonntag das Pensum fahren, das du aktuell von Montag bis Freitag fährst. Niemand kann sieben Tage die Woche sechs Stunden netto lernen. Die Höchstgrenze für konzentriertes Arbeiten liegt vielmehr bei 37 Wochenstunden; ich würde argumentieren wollen, dass Lernen sogar noch mehr mentale Ressourcen verbraucht als typische Wissensarbeit im Informationssektor. Höchstgrenze bedeutet übrigens auch nicht, dass es ratsam wäre, sie Woche für Woche auszuschöpfen. Höchstgrenze bedeutet, dass mit Anbruch der 38. Wochenstunde der Punkt erreicht ist, ab dem die Wirksamkeit des Lernprozesses abzunehmen beginnt (sog. Ertragsgesetz).

Was die Sieben-Tage-Woche ist: Statt fünfmal pro Woche vier Stunden zu lernen, lernst du siebenmal drei. Ja, etwa 20 fokussierte Lernstunden pro Woche. Das klingt vielleicht hart, aber: Wenn du es in dieser Zeit nicht hinbekommst, machst du etwas falsch. Been there, done that. Jura-Studierende mit Nebenjob, Kind oder berufsbegleitender Examensvorbereitung haben es mir vorgemacht: Es geht.

Zwei Lerneinheiten täglich, bestehend aus jeweils 90 konzentrierten Minuten, sind ideal. Das kann dann beim Chronotyp Lerche so aussehen, dass du in den ersten acht Stunden nach dem Aufwachen 90 Minuten lernst und spätnachmittags oder abends weitere 90. Wenn du zu den Nachteulen zählst, verschiebt sich das natürlich entsprechend.

Entscheidend ist, dass du jeden Lerntag, zumindest stillschweigend, in seiner Länge beschränkst. Drei 90-Minuten-Sessions – am besten mit mehreren Stunden Pause dazwischen – stellen das Maximum dar.

 


 

Wann immer/ Wenn es sich richtig für dich anfühlt:

  • Tritt der endlich jura. Akademie bei und lerne ein System kennen, mithilfe dessen du dich in nur 20 fokussierten Wochenstunden auf deine anstehenden Klausuren vorbereiten kannst.
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Beiträge im Einzelnen:

Vorabentscheidung

Zeitmanagement

Gefühl, nichts zu können

Sieben-Tage-Woche

 


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