I. BEARBEITUNGSVERMERK
1. WELCHE STRAFTATBESTÄNDE SIND AUSGESCHLOSSEN?
Beispiel: Die §§ 113, 114, 142, 185, 211 bis 222, 241, 248b und 323c StGB sind nicht zu prüfen.
Welche strukturverwandten Straftatbestände kommen dir aufgrund des Ausschlusses der vorstehenden in den Sinn? Bei den §§ 113 f. StGB denke ich etwa direkt an Körperverletzung und Nötigung, während mich § 142 StGB an § 315b StGB denken lässt, sollte der Unfall absichtlich herbeigeführt worden sein.
2. WURDEN GGF. ERFORDERLICHE STRAFANTRÄGE GESTELLT?
Sicher kommt dir die Formulierung »Etwaig erforderliche Strafanträge sind gestellt« bekannt vor. Man findet sie unter etlichen Strafrechtsklausuren im Bearbeitungsvermerk. Ich empfehle den Kandidat*innen immer, in diesen Fällen sämtliche Strafantragsdelikte – wenigstens gedanklich – kurz durchzuspielen. Vorteil: Man ist später für das Strafantragserfordernis sensibilisiert, wenn man z. B. einen Hausfriedensbruch oder eine Sachbeschädigung prüft oder der Täter eine geringwertige Sache ergreift, und man denkt automatisch an Tatbestände, die einem sonst gar nicht eingefallen wären.
Vielleicht hast du sogar schon einmal darüber nachgedacht, dir eine Übersicht mit allen examensrelevanten Tatbeständen mit Strafantragserfordernis zu erstellen. Brauchst du nun nicht mehr – I beat you to it.
⇨ Alle examensrelevanten Tatbestände mit Strafantragserfordernis
II. FALLFRAGE
Ist nach der Strafbarkeit der Beteiligten nur nach dem StGB gefragt? Andernfalls ist nämlich auch an das (examensrelevante) Nebenstrafrecht zu denken, etwa:
III. SACHVERHALT
1. WELCHEN PRÄDIKATEN IM SACHVERHALT KOMMT UNRECHTSGEHALT ZU?
Wenn du deine Klausur auf alle Prädikate scannst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du jede potenziell denkbare Tathandlung erkennst (Vollständigkeit!).
Beispiel 1: A drängt R in dessen Wohnung
⇨ körperliche Misshandlung (§ 223 Abs. 1 StGB); Gewaltanwendung (§ 240 Abs. 1 StGB)
Beispiel 2: A sagt zu R: »Ich habe hier ein Messer in meiner Hand, Opa! Wenn du jetzt nicht sofort den Tresor aufmachst, steche ich dich ab!«.
⇨ Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§§ 249 Abs. 1, 255 StGB)
Beispiel 3: Das Bargeld steckt A in seinen Rucksack
⇨ Wegnahme (§§ 242 Abs. 1, 249 Abs. 1 StGB)
2. WELCHE FORMULIERUNGEN LASSEN AUF DAS VORLIEGEN VON VORSATZ ODER FAHRLÄSSIGKEIT SCHLIESSEN?
Indem du den Sachverhalt zielgerichtet auf Formulierungen untersuchst, die auf das Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit schließen lassen, läufst du keine Gefahr, den subjektiven Tatbestand oder die Schuld vorschnell zu unterstellen (was einen groben Rechtsfehler darstellen würde).
Beispiel: A fährt direkt auf P zu, wobei er für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass P durch einen Zusammenprall verletzt werden könnte. Daran, dass P auch durch einen Versuch, sich in Sicherheit zu bringen, Verletzungen davontragen könnte, denkt A nicht.
Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit zu ermöglichen, ohne endlos Schemata, Streits und Definitionen auswendig lernen zu müssen. So kann ich dir helfen:
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