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Jura-Studium: Korrektor*innen HASSEN diese 14 Dinge (#1 might surprise you)

 Es gibt keinen einfacheren Weg, all deine Klausuren im Jura-Studium auf einen Schlag aufzuwerten und überall ein paar Punkte mehr herauszuschlagen, wenn du diese 14 Dinge berücksichtigst. Ich gehe sogar so weit, zu sagen: Es ist unvermeidbar, in deiner Jura-Klausur besser abzuschneiden. Vor allem im Jura-Examen solltest du die genannten Fehler dringlichst vermeiden.

In diesem Blogeintrag werden wir die einzelnen No-Gos der Reihe nach gemeinsam durchgehen, und ich werde zu jedem kurz Stellung beziehen und dir dort, wo ich es für sinnvoll halte, auch erklären, was du stattdessen tun solltest. Neben Tipps zum Gutachtenstil lernst du nebenbei auch noch etwas über juristische Methodenlehre. So gelingt Jura-Examensvorbereitung!

1. Du tust den zweiten Schritt vor dem Ersten

Beantworte unter keinen Umständen die zweite vor der ersten Fallfrage. Auch dann nicht, wenn sie unabhängig voneinander sind. Das wirkt einfach super unsouverän. Ein Repetitor hat mir das mal für die strafprozessuale Zusatzfrage geraten, und ich habe noch nie mit einer Korrektorin gesprochen, die das cool fand. Ich meine: Die Reihenfolge ist ja nicht umsonst so gewählt. Im Zweifel stellst du so auch sicher, dass du die Nuancen, in denen die Fragen doch voneinander abhängen, niemals übersiehst. Und es lässt sich auch viel leichter nach oben verweisen.

2. Du findest kein echtes Ende der Bearbeitung

Ich kenne einige Korrektorinnen, die sich vorab erst mal die letzte Seite der Klausur ansehen – einfach nur um zu schauen, ob sie zu Ende gebracht wurde. Ja, unter jeder Klausur findet sich der Hinweis, dass die Bearbeitung abgeschlossen sei, aber wie oft ist das wirklich so? Unfertige Gutachten sind praktisch nicht verwertbar. Das Schöne ist, dass Gutachten bloß den Eindruck der Geschlossenheit vermitteln müssen. Alles, was du tun musst, ist also, dein Gutachten so aussehen zu lassen, als sei das alles, was du schreiben wolltest. Auf keinen Fall mitten im Satz aufhören oder eine Prüfung abrupt abbrechen lassen. Promise?

3. Du fertigst ein 40-Spalten-Gutachten an

40 Spalten sind die Horrorvorstellung einer jeden Korrektorin, denn sie sieht für diese Klausur keinen Cent mehr, obwohl sie viel mehr Arbeit macht. Ich hab’ im Strafrecht mal 28 Spalten voll bekommen. Das heißt aber nicht, dass davon auch alles brauchbar war. Ich habe etliche Klausuren gesehen, die mittlere bis hohe zweistellige Punktzahlen hatten und weniger als 20 Spalten umfassten. Du darfst dich also gerne etwas kürzer fassen; da hat niemand etwas gegen.

4. Du kommst einfach nicht zum Punkt

Ich kenne das noch aus meiner Zeit als Korrektor im Klausurenkurs unseres Repetitoriums, als ich teilweise über Seiten hinweg Ausführungen dazu lesen musste, dass ein Vertragsschluss zwar unproblematisch gegeben sei, jedoch Willenserklärungen der Parteien korrespondiert hätten, die auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages gerichtet gewesen seien, obwohl sich im Sachverhalt lediglich ein Satz zu den Rahmenbedingungen des Zustandekommens des Vertrages fand, der wiederum für die restliche Lösung des Falles nicht einmal relevant war, weil es einzig darauf ankam, festzustellen, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Na, gemerkt, worauf ich hinaus will? Ich bin nicht zum Punkt gekommen, und diesen Wurmfortsatz von einem Satz zu lesen, hat dir sicher wenig Freunde bereitet. Tu das deiner Korrektorin nicht an.

5. Du beantwortest Rechtsfragen, die gar nicht aufgeworfen wurden

Das habe ich leider viel zu oft erlebt und gerne auch selbst hin und wieder verbockt. Man liest etwas im Sachverhalt, denkt sich, oh, dazu weiß ich was, und am Ende stellt man fest, dass etwas ganz anderes gemeint war. Schadée. Man prostituiert sein Wissen, ohne dass das der eigenen Falllösung etwas nützen würde. Man schreibt um des Schreibens willen – weil man das ja so macht in einer Klausur. Tatsächlich macht man das nicht so. Es wird dich vielleicht überraschen, aber der einfachste Lösungsweg ist oft der Beste und enthält mit Sicherheit keine redundanten Ausführungen.


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6. Du schreibst einen Besinnungsaufsatz

Ich verrate dir ein Geheimnis: Deiner Korrektorin ist es gar nicht so wichtig, ob du alle Herleitungen zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch kennst, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs gar nicht streitig sind. Das gilt im Übrigen auch für die einzelnen Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum (Unrechtstheorie, dafuq?) und die Frage, ob man § 893 BGB nun analog oder direkt auf die Vormerkung anwendet. Es ist egal.

7. Du bildest keinen klaren Fokus

Jede Examensklausur enthält ein, zwei alles entscheidende Rechtsfragen (und ein paar weitere problematische Stellen, mal mehr, weniger). Du musst deiner Korrektorin zumindest das Gefühl geben, dass du diese erkannt hast und bereit bist, richtig zu liefern. Tob dich aus. Es kommt ohnehin immer etwas zu kurz in Klausuren. Solange das nicht der Schwerpunkt ist, passt das schon.

8. Du betreibst Schlagwort-Argumentation

Das lese ich bedauerlicherweise auch heute noch ständig. Da wird dann gefaselt von Verkehrsschutz, Strafbarkeitslücken und Überlastung des Bundesverfassungsgerichts. Das interessiert wirklich niemanden. Das sind nur Schlagworte, nichts weiter. Wenn du Punkte haben willst, musst du deiner Korrektorin erklären, warum der Verkehr geschützt werden muss, warum Strafbarkeitslücken drohen und warum das BVerfG denn nun überlastet ist. So argumentierst du nebenbei noch in die Tiefe.

9. Du verwendest unzulässigen Stil

Erst letzte Woche mit zwei Kollegen aus dem Rep. darüber gesprochen und gestritten. Ich bin der festen Überzeugung, dass Urteilsstil in deinen Klausuren absolut nichts zu suchen hat. Selbst wenn du aber Wörtchen wie »da« oder »weil« benutzen möchtest, achte bitte darauf, die Begründung immer voranzustellen und erst dann zu schlussfolgern. Meinethalben: Da B den Darlehensvertrag abschloss, um das Wohnhaus zu privaten Zwecken zu finanzieren, handelte er als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Nie aber umgekehrt. Just my two cents.

10. Du ersetzt Obersätze mit Überschriften

Meine bescheidene Meinung: Überschriften strukturieren das Gutachten derart, dass deine Korrektorin zwischendurch auch mal zu einem bestimmten Punkt springen kann, wenn sie das möchte. Sie ersetzen aber die Obersätze nicht. Was meine ich?

b) Wegnahme

Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

Die Überschrift ist optional; daher kann sie den Obersatz gar nicht ersetzen. Gerne wird dann vorgebracht, dass das mit den Überschriften zu viel Zeit koste. Ich kann dich beruhigen; wir haben uns im Repetitorium mal die Mühe gemacht, auszurechnen, wie viel Zeit da wirklich für drauf geht. Die Unterschiede sind marginal.

11. Du schreibst unleserlich

Als Kind habe ich wie gedruckt geschrieben und bin regelmäßig gefragt worden, ob das wirklich ich gewesen sei oder 'ne Maschine. Davon bin ich heute doch recht weit entfernt. Aber Unleserlichkeit ist mir noch nie vorgeworfen worden. Gerade auf den letzten Metern der Klausur solltest du nicht den Eindruck erwecken, in Zeitnot geraten zu sein (selbst, wenn es so war!). Das kannst du am besten dadurch gewährleisten, dass du auch kurz vor Ablauf der Bearbeitungszeit eine vernünftige Handschrift präsentierst.

12. Du produzierst ellenlange Sätze

Apropos ellenlange Sätze: Erinnerst du dich noch an den aus Punkt 3? Der hatte 83 Wörter. Fast so schlimm wie § 894 BGB. Deine Korrektorin legt aber keinen Wert darauf, ob du dich in dieser Disziplin mit dem Gesetzgeber battlen kannst. 10–20 Wörter genügen völlig und garantieren optimale Verständlichkeit.

13. Du streichst die Hälfte wieder durch

Schon in Punkt 2.) haben wir darüber gesprochen, dass es Dinge gibt, die einfach unsouverän aussehen. Und hey, versteh mich nicht falsch: Im Leben macht man dauernd Dinge, die komplett unsouverän sind; da nehme ich mich nicht aus. Die Frage ist: Was kann ich tun, um selbst bei völliger Ahnungslosigkeit souverän zu wirken? Nicht so viel durchzustreichen, hilft. Sich Textbausteine anzueignen – Formulierungen, auf die du in unterschiedlichen Zusammenhängen zurückgreifen kannst, hilft. Nicht umsonst habe ich erst im März einen kompletten Kurs dazu produziert.

14. Du verwendest Sternchen (Ultra-Fail)

Sternchen gehen nicht klar. Sorry, not sorry. Auch ich musste eines Tages im Klausurenkurs erkennen, dass ich nicht mehr in der Schule bin. Wenn ich nachträglich etwas einfügen wollte, habe ich eine neue Seite begonnen und die nur teilweise beschrieben. Wenn du erst ganz am Ende durchnummerierst, fällt das kaum auf. Und sieht definitiv besser aus.

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