Jura lernen: Das darfst du ausnahmsweise auswendig lernen

endlich jura.
Jura lernen: Das darfst du ausnahmsweise auswendig lernen
10:00
 

►► Erschließe dir in 15 Minuten zehn Taktiken für dein Jura-Studium und spare dir das Auswendiglernen: Downloade die Zehn Gebote gratis → https://mailchi.mp/endlichjura/zehngebote

Eigentlich bin ich ja gegen das Auswendiglernen – egal ob im Jura-Studium in Vorbereitung auf die Klausuren oder während der Examensvorbereitung. Das betrifft insbesondere Schemata, Definitionen und Meinungsstreits. Es gibt allerdings häufig auftretende Tatbestände und Rechtsfragen, bei denen du eine passende Formulierung parat haben solltest, die du in deiner Jura-Klausur schnell und zuverlässig reproduzieren kannst.

Damit du nicht überlegen musst und in der Klausur wertvolle Zeit verlierst, zeige ich dir in diesem CutOut drei Textbausteine – einen pro Rechtsgebiet –, die du eins zu eins für deine Jura-Prüfungen übernehmen kannst.


Zivilrecht: Unabhängig davon, ob man im Verhältnis der OHG-Gesellschafter eine echte Gesamtschuldnerschaft im Sinne der §§ 421 ff. BGB annimmt, wie es der Wortlaut des § 128 S. 1 HGB nahelegt, oder ob man die Gesellschafter zwar nicht als echte Gesamtschuldner qualifiziert, § 426 Abs. 1 S. 1 BGB aber für analog anwendbar hält, folgt der Rückgriffsanspruch aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB.

Öffentliches Recht: Welche Klageart statthaft ist, richtet sich grundsätzlich nach Antrag und Begehren des Klägers, §§ 86 Abs. 3, 88 VwGO.

 

Strafrecht: A hat sich durch dieselbe Handlung gemäß den §§ 211, 22, 23 Abs. 1 und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar gemacht. Im Urteilsspruch muss klargestellt sein, dass es zu einem Verletzungserfolg gekommen ist, sodass ein Zurücktreten der Verwirklichung der vollendeten Körperverletzung hinter die der nur versuchten Tötung ausgeschlossen ist. Die Tatbestandsverwirklichungen stehen in Tateinheit, § 52 StGB.

Close

50% Complete

Two Step

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.