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Lesezeit: 3 Minuten
Eine Teilnehmerin aus dem Bootcamp wollte kürzlich wissen: „Wie unterscheide ich in Klausuren eigentlich zwischen Gefälligkeiten und vertraglichen Verpflichtungen?“. Eine berechtigte Frage, denn das Thema klingt zunächst harmlos, kann im Examen aber mehr Probleme verursachen, als dir lieb ist. Klarheit bringt hier oft nur eine exakte juristische Abgrenzung, da in der Praxis Fälle häufig auf einem schmalen Grat zwischen freundlichem Entgegenkommen und einklagbarer Pflicht balancieren. Mit einem simplen Gefallen fängt es an – und schnell endet es in einem Vertrag, der weitreichende Konsequenzen haben kann.
Kennst du die Situation? Du hilfst einer Kommilitonin beim Umzug und zerbrichst versehentlich eine teure Vase – haftest du jetzt automatisch dafür? Entscheidend ist der sog. Rechtsbindungswille, also ob du und deine Kommilitonin eine rechtsverbindliche Einigung erzielen wolltet. Im Alltag fehlen häufig klare Aussagen hierzu; dann musst du die Gesamtumstände betrachten – Art, Anlass und Intensität der Absprache sowie die wirtschaftliche oder persönliche Bedeutung für beide Seiten.
Für dein Beispiel: Ein spontanes Zusagen („Klar helfe ich dir gern!“) beim Umzug einer Freundin spricht meist gegen einen Rechtsbindungswillen und damit gegen eine vertragliche Haftung. Ergibt sich hingegen aus dem Kontext eindeutig, dass beide Seiten sich verpflichten wollten („Ohne dich klappt es nicht, und ich verlasse mich darauf!“), könnte durchaus ein Vertrag mit Haftungsfolge vorliegen.
Merk dir deshalb: Je persönlicher und weniger wirtschaftlich relevant, desto eher reine Gefälligkeit – je wichtiger für eine Seite, desto eher Vertrag.
Die Rechtsprechung betont stets: Die Abgrenzung hängt stark vom Einzelfall ab. Mind-blowing 🤯. Nicht. Woran kannst du dich also orientieren, wenn du argumentierst? Typische Indizien für einen Vertrag sind etwa Entgeltlichkeit, schriftliche Vereinbarungen oder wiederholte und planmäßige Leistungen. Hier lohnt es sich, genau auf die Feinheiten des Sachverhalts zu achten.
Zurück zu deinem Umzug: Angenommen, deine Freundin zahlt dir sogar eine kleine Vergütung oder verspricht dir eine Gegenleistung („Du bekommst dafür meine alte Couch!“). In solchen Fällen tendiert die Rechtsprechung dazu, eine vertragliche Verpflichtung anzunehmen, da die Beteiligten hier sichtbar auf Gegenleistungen vertrauen und klare Erwartungen formulieren.
Anders wäre es, wenn du lediglich spontan und unentgeltlich aus Freundschaft hilfst – dann fehlt meist der Vertragscharakter. Im Examen solltest du also stets prüfen, ob der Fall besondere Merkmale enthält, die für eine vertragliche Absicht sprechen.
Ein zentraler Streitpunkt betrifft die Frage, wie der Rechtsbindungswille bestimmt wird: objektiv oder subjektiv? Die wohl herrschende Ansicht legt einen objektiven Maßstab an: Maßgeblich ist, wie ein verständiger Dritter das Verhalten der Beteiligten interpretieren würde. Eine andere Ansicht stellt dagegen stärker auf subjektive Vorstellungen der Parteien ab.
Was bedeutet das für dein Examen? Begründe deine Entscheidung klar objektiv („Wie würde ein neutraler Beobachter den Sachverhalt einschätzen?“). Ein kurzes Eingehen auf die subjektive Theorie rundet deine Argumentation gekonnt ab („Möglicherweise sind für die Abgrenzung jedoch auch die subjektiven Vorstellungen der Parteien maßgebend“). In der Folge kannst du dann kurz erörtern, warum dich das nur bedingt überzeugt („im Rechtsverkehr schwer überprüfbar“).
Nutze in der Klausur diesen Streitstand gezielt zur Vertiefung der Rechtsfrage: Er zeigt, dass du Problembewusstsein besitzt und juristische Feinheiten differenziert darstellen kannst.
Ob Gefälligkeit oder Vertrag – im Mittelpunkt deiner Argumentation steht immer der Rechtsbindungswille. Prüfe sorgfältig die Umstände, lege objektive Kriterien zugrunde und achte auf typische Indizien wie Entgeltlichkeit oder ausdrückliche Absprachen. So bearbeitest du souverän Fälle, die zunächst nach simplen Freundschaftsdiensten aussehen, in Wirklichkeit aber examensrelevante Stolpersteine sind.
Wenn du künftig noch genauer verstehen möchtest, wie du diese und ähnliche Abgrenzungen sicher und punktgenau im Examen lösen kannst, dann findest du vertiefende Falltrainings und hilfreiche Lernvideos auf meiner Lernplattform All-Access. Dort kannst du jederzeit gezielt deine juristischen Skills verbessern und dich optimal auf deine Prüfung vorbereiten.
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