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Willkommen zu einer neuen Ausgabe von Jura neu gedacht, in der wir uns fragen, was eigentlich die Basics sind. Mit diesem Beitrag möchte ich ein neues Format ausprobieren und bin dabei ein wenig auf deine Rückmeldung angewiesen: Hilft dir das weiter? Möchtest du mehr davon?
Dieses Format soll dir zeigen, wie man an eine Norm herangeht – und nicht, wie man alle denkbaren Probleme um sie herum löst. Ziel ist es, dir die gesetzlichen Grundstrukturen zu vermitteln, mit deren Hilfe du später kompliziertere Fälle sicher analysieren kannst.
Starten wir direkt mit dem heutigen Thema: § 826 BGB – Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Eine kleine Bitte in eigener Sache: Die diesjährige iurratio Talentumfrage ist im vollen Gange! Im Rahmen der Talentumfrage befragt iurratio Nachwuchsjurist*innen (Studierende, Absolvent*innen 1. Examen, Referendar*innen, Associates mit bis zu 3 Jahren Berufserfahrung) und ermittelt unter anderem die beliebtesten Repetitorien für die Vorbereitung auf die juristischen Staatsexamina.
Mit deiner Stimme entscheidest du zugleich über meine Platzierung im sog. RepGuide. Letztes Jahr wurde endlich jura. zum beliebtesten Einzelrepetitorium gewählt und das will ich 2025 unbedingt wiederholen!
Die Umfrage dauert nur wenige Minuten und die Antworten werden selbstverständlich anonym behandelt. Vielen Dank für deine Unterstützung!
Zunächst klären wir, wo sich § 826 BGB systematisch einordnet:
Es ist zentral, sich bei jeder Norm zu fragen: Wo steht sie? In welchem Abschnitt? Mit welchen anderen Normen bildet sie ein System?
Bevor wir § 826 BGB im Detail betrachten, sollten gewisse Grundlagen bekannt sein:
Wenn dir in diesen Bereichen noch Grundlagen fehlen, lohnt es sich, diese zunächst aufzufrischen.
Der Wortlaut von § 826 BGB lautet:
»Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.«
Daraus ergeben sich mehrere wichtige Punkte:
Für die systematische Prüfung in Klausuren empfiehlt sich demnach folgendes Prüfungsschema:
§ 826 BGB regelt ein Verhältnis zwischen zwei Personen:
Einige zentrale Begriffe wollen wir definieren:
Ein Schaden ist ein unfreiwilliger Vermögensnachteil. Das Gegenstück dazu ist der Vermögensvorteil. Ein klassisches Beispiel: ein durch einen Unfall zerstörtes Fahrzeug.
Zur Argumentation in Klausuren eignet sich folgende Technik: Vergleiche deinen Fall mit diesem einfachen Referenzfall. Je mehr Gemeinsamkeiten, desto eher liegt ein Schaden vor.
Die guten Sitten definieren sich als das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Diese Formel ist allerdings oft schwer zu konkretisieren. Deshalb gilt: Die Sittenwidrigkeit ist immer kontextabhängig. Prüfe alle Umstände des Einzelfalls sorgfältig.
Vorsatz in § 826 BGB bedeutet: Wissen und Wollen der Schädigung im Bewusstsein der Sittenwidrigkeit. Du kannst hier eine Brücke zum Strafrecht schlagen – etwa zur Definition des bedingten Vorsatzes. Ein typischer Fall, der zum obigen passt: Jemand zerstört mutwillig das Fahrzeug eines anderen.
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Ich hoffe, dieses Format war hilfreich für dich. Schreib mir gerne eine E-Mail und sag mir:
Ich freue mich auf dein Feedback – wir sprechen uns nächste Woche mit einem neuen Beitrag wieder!
Immer wieder rate ich – sowohl in den Anfängen des Jura-Studiums als auch in Vorbereitung auf das Examen – dazu, keine Spezialprobleme auswendig zu lernen, sondern sich auf die Basics zu konzentrieren. Die Frage, die mir dann aber auch von Kandidat*innen in der Examensvorbereitung immer wieder gestellt wird, lautet, was denn nun die Basics seien. Was sind die Grundlagen, die Grundkenntnisse, die ich mir zu den jeweiligen Rechtsnormen aneignen muss? Dieses Video aus der Reihe »Was sind die Basics?« von endlich jura. nimmt sich der Frage an und beschäftigt sich mit dem Strafrecht, genauer genommen mit dem Tatbestandsirrtum aus § 16 StGB, und fragt: Was ist das Nötigste?
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