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JNG #255: Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden – mit ChatGPT!

Lesezeit: 3,5 Minuten

In diesem Beitrag möchte ich dir eine überaus sinnvolle Einsatzmöglichkeit von ChatGPT im Jura-Studium und in der Examensvorbereitung vorstellen. ChatGPT kann dir nämlich unter anderem helfen, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden.

Jedoch möchte ich das Ganze nicht bloß theoretisch beschreiben, sondern anhand eines praktischen Beispiels erklären. Dabei bezeichnet Input den Prompt respektive die Eingabeaufforderung und Output die »Antwort« von ChatGPT. Ich werde zunächst einen gängigeren, weniger durchdachten Prompt verwenden und diesen dann verfeinern. Diese Vorgehensweise kann dir einen Eindruck davon vermitteln, wie du bei der Arbeit mit dem Tool „nachhelfen“ kannst, um die nützlichsten Ergebnisse zu erhalten.


Du wirst bereits früh im Jura-Studium mit einer gigantischen Stoffmenge konfrontiert – und jeden Tag werden etliche Urteile gefällt, die theoretisch Gegenstand deiner nächsten Klausur sein könnten.

Das Ergebnis: Du bist heillos überfordert und fragst dich, wie du dir das alles merken sollst. Du glaubst, alles sei mehr oder weniger gleich wichtig, und siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Dabei vergisst du, dass du 80 Prozent (und mehr!) der Informationen, die dir im Laufe des Studiums begegnen, überhaupt nicht benötigst, um das Examen zu bestehen. Der Großteil aller Klausuren lässt sich nämlich schon mit den richtigen Denk- und Arbeitsmethoden bewältigen.

Da wir ganz ohne Wissen aber auch nicht klarkommen, benötigst du eine Technik, die es dir erlaubt, zu unterscheiden, was von alldem lediglich »nice to know« ist – eine Technik, die dich dafür sensibilisiert, dass eben nicht alles gleich wichtig ist.

Mit seiner Fähigkeit, umfangreiche Textmengen zu verarbeiten, ermöglicht ChatGPT eine schnelle Extraktion und Kondensierung von relevanten Informationen.


Input:

Was sind die drei Kernaussagen des nachfolgenden Textes?

a) ausdrückliche Zustimmung
Nach ganz überwiegender Ansicht kommt es darauf an, dass der Rechtsgutsträger ausdrücklich oder konkludent die Zustimmung zur Rechtsgutsgefährdung und -verletzung erklärt. Wie § 116 BGB zeige, spiele die nicht kommunizierte innere Willensrichtung in diesem Fall keine Rolle: Eine Willenserklärung, die trotz geheimen Vorbehalts gem. § 116 BGB zivilrechtlich wirksam ist, muss auch strafrechtlich wirksam sein.

b) konkludente Zustimmung
Andenken könnte man, ob eine konkludente Zustimmungserklärung als ausreichend anzusehen ist. Der Erklärungswert etwaiger Indizien für eine Einwilligung muss hierfür aber unmissverständlich die Rechtsgutspreisgabe erkennen lassen.

c) innere Zustimmung
Eine Einwilligung ließe sich demnach nur dann bejahen, wenn man mit einer vereinzelt vertretenen Ansicht die innere Zustimmung für ausreichend erachtet, d. h. auf deren Kundgabe vollständig verzichtet, und überdies annimmt, eine innere Zustimmung liege nicht erst dann vor, wenn der Rechtsgutsträger die Rechtsgutsbeeinträchtigung frei von Irrtum und Zwang erstrebt, sondern bereits dann, wenn er die bloße Gefahrschaffung billigt und höher gewichtet als den eigenen Rechtsgutsschutz.

Gegen die Berücksichtigung der inneren, nicht kommunizierten Willensrichtung des Rechtsgutsträgers spricht jedoch der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit. Weder lässt sich ex post mit hinreichender Sicherheit die innere Willensrichtung des Rechtsgutsträgers ermitteln noch ist zuverlässig abgrenzbar, welche konkreten Anforderungen an die Annahme einer rein inneren Zustimmung zu stellen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Rechtsgutsträger die Rechtsgutsverletzung an sich gerade nicht erwünscht ist und er auf deren Nichteintritt hofft, gleichzeitig aber bereit ist, aufgrund anderer Ziele eine mehr oder weniger große Gefährdung in Kauf zu nehmen. Auf die Kundgabe einer Einwilligungserklärung kann damit für eine Rechtfertigung nicht verzichtet werden.


Output:

Nicht unbrauchbar, aber sicher auch nicht das, was wir uns erhofft haben. Sehen wir uns die Input-Alternative an.


Input-Alternative: 

Angenommen, jede Information lässt sich gedanklich einer von insgesamt drei Kategorien zuordnen:

KATEGORIE 1: COULD-KNOW
Hierzu zählen Einzelwissen und generell vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur.

KATEGORIE 2: SHOULD-KNOW
Hierzu zählen anerkannte Analogien, gefestigte richterliche Rechtsfortbildung und die sagenumwobenen Standardstreits.

KATEGORIE 3: MUST-KNOW
Hierzu zählen die gesetzlichen Grundstrukturen und tatsächlich einfachen Fälle der wesentlichen Rechtsnormen, Prinzipien und sonstige Informationen mit hoher natürlicher Frequenz.

Bitte ordne die Informationen des nachfolgenden Textes den drei Kategorien zu.

[…]


Output:

Der Unterschied in der Präzision des Outputs ist evident. Ganz witzig (und aufschlussreich zugleich) ist es übrigens auch, ChatGPT zu bitten, den Text in einen Tweet (max. 280 Zeichen) umzuwandeln.


Ich hoffe, dieser Beitrag hat dir soliden Input gegeben (no pun intended) und dich motiviert, deine Prüfungsvorbereitung mithilfe von ChatGPT ein Stück effizienter zu gestalten. Ich habe diese und sämtliche andere Einsatzmöglichkeiten letztlich durch Trial-and-Error gefunden und würde dir empfehlen, selbst umfassend mit dem Tool herumzuexperimentieren, statt dich auf den hier gemachten Vorschlag zu beschränken. Frohes Schaffen!



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