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Wie du mit der Informationsüberflutung im Jura-Studium fertig wirst

Informationsüberflutung im Jura-Studium. Jeder geht anders damit um. Ich bevorzuge einen kontraintuitiven Ansatz und würde mir wünschen, mehr Leute würden so denken.

In dem Wissen, dass ich mich unmöglich intensiv mit überflüssigen Details befassen kann, filtere ich einfach alles heraus, was nicht meine Aufmerksamkeit erregt. Dann versuche ich, die Zusammenhänge zu verstehen, indem ich mir (oder auch meinen Lernpartner*innen und Dozierenden) viele Fragen zu den Dingen stelle, die mein Interesse geweckt haben. Schau dir nur mal den folgenden Lehrbuchauszug an:

»Grundsätzlich haftet der aus einer GbR ausscheidende Gesellschafter gemäß § 128 S. 1 HGB analog entsprechend eines ausscheidenden Gesellschafters einer OHG für zuvor begründete Verbindlichkeiten. Die Gläubiger vertrauen beim Abschluss eines Geschäfts mit einer Gesellschaft darauf, auf das Privatvermögen der Gesellschafter zurückgreifen zu können. Diese Möglichkeit muss ihnen erhalten bleiben, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Fraglich ist, ob dem auch so sein kann, wenn in der Gesellschaft nur noch eine Person verbleibt und deshalb keine Gesellschaft mehr besteht.«

Ich habe dir nun fett markiert, was beim ersten Lesen meine Aufmerksamkeit erregt hat.

»Grundsätzlich haftet der aus einer GbR ausscheidende Gesellschafter gemäß § 128 S. 1 HGB analog entsprechend eines ausscheidenden Gesellschafters einer OHG für zuvor begründete Verbindlichkeiten. Die Gläubiger vertrauen beim Abschluss eines Geschäfts mit einer Gesellschaft darauf, auf das Privatvermögen der Gesellschafter zurückgreifen zu können. Diese Möglichkeit muss ihnen erhalten bleiben, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Fraglich ist, ob dem auch so sein kann, wenn in der Gesellschaft nach Ausscheiden eines Gesellschafters nur noch eine Person verbleiben würde und deshalb keine Gesellschaft mehr besteht.«

Ich stelle mir im Anschluss die folgenden Fragen:

  • Können sich die Gesellschafter vor dem Zugriff auf ihr Privatvermögen schützen?
  • Gibt es Gesellschaften, bei denen der Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter von vornherein ausgeschlossen ist oder zumindest ausgeschlossen werden kann?
  • Gibt es eine Gesellschaftsform, bei der nur eine Person Gesellschafter sein kann?

Merkst du was? Die Antworten auf diese Fragen sind exakt das, was du verstanden haben musst.


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