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Geltungs- und Anwendungsvorrang am Beispiel von GG und BVerfGG

Um verstehen zu können, welche Vorschriften Geltungs- und welche Anwendungsvorrang haben, ist es wichtig, vorab die Rechtsnatur der jeweiligen Gesetze festzustellen. Das BVerfGG ist einfaches, das GG Verfassungsrecht. Allerdings enthält das „einfache“ BVerfGG speziellere Vorschriften als das GG. Das gilt übrigens auch für die einzelnen Geschäftsordnungen wie etwa die GO BT. 

Die Vorschriften des BVerfGG haben Anwendungsvorrang; du rekurrierst dementsprechend immer zunächst auf die Vorschriften des BVerfGG und wendest sie praktisch „ahnungslos“ an.

Decken sich BVerfGG und GG inhaltlich nicht, ist diese Divergenz herauszustellen (so z. B. in § 76 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG). Treten Divergenzen dieser Art auf, ist zu prüfen, ob die Vorschriften des BVerfGG das GG entweder konkretisieren oder es auf unzulässige Weise verengen. 

Mithilfe einer Folgenbetrachtung („Was wäre, wenn?“) wirfst du dann die Frage auf, welche ungewollten Konsequenzen drohen, wenn die strengeren Anforderungen des BVerfGG außer Acht gelassen werden. Stellt sich dabei heraus, dass die eingangs gehegten Befürchtungen unbegründet sind, schlägt der Geltungsvorrang des GG durch.


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