Als ich mich vor ein paar Wochen zum ersten Mal in meinem Leben mit der isolierten Drittwiderklage beschäftigt habe, bin ich in Nicos schriftlicher Zusammenfassung zu dem Thema über die nachfolgenden Ausführungen gestolpert:
»Die isolierte Drittwiderklage ist nur zulässig, wenn Klage und isolierte Drittwiderklage in einem rechtlich und tatsächlich engen Zusammenhang stehen. Hierneben verlangt der BGH, dass keine schützenswerten Interessen des Drittwiderbeklagten verletzt werden. Dafür kommt es auf eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls an.«
Da wurde mir wieder einmal bewusst, auf wie viele Prinzipien und weiche Argumentationsmuster wir als Jurist*innen tagtäglich zurückgreifen:
Et voilà: Drei Dinge, die du schreiben kannst, wenn dir nichts Besseres einfällt.
Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit zu ermöglichen, ohne endlos Schemata, Streits und Definitionen auswendig lernen zu müssen. So kann ich dir helfen:
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