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Die parteierweiternde Widerklage gehört zu den Standardstreitigkeiten des formellen Rechts, die von allen Referendar*innen beherrscht werden sollte. Gerade in der Verkehrsunfallklausur muss häufig ihre Zulässigkeit oder Zweckmäßigkeit geprüft werden. Die sogenannte isolierte Drittwiderklage ist seltener, lässt sich aber ebenfalls gut mit beliebten materiellen Konstellationen wie dem gerade angesprochenen Verkehrsunfall und Rechtsproblemen rund um das Thema Finanzierungsleasing verbinden. Umso wichtiger ist es, auch dieses Rechtsinstitut sicher zu beherrschen.
In diesem Video, das sich insbesondere an Referendar*innen richtet, erklärt dir Rechtsanwalt Nicolas Klein …
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