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JNG #213: Finde den idealen Einstieg in jedes Fach

Lesezeit: 2,5 Minuten

Willkommen zu Ausgabe #213 des Newsletters!

Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.

TL;DR: Das Bereicherungsrecht ist eines der kompliziertesten Fächer überhaupt und stellt seit jeher viele Kandidat*innen vor Herausforderungen (I still feel you!). Doch wie so oft gilt: Eine systematische Herangehensweise hilft, einen guten Einstieg zu finden. Dieser Beitrag gibt praktische Tipps zur Einarbeitung in das Bereicherungsrecht (und streng genommen auch jedes andere Fach) und erläutert, wie du mithilfe einer sauberen Normtechnik schnell und effektiv arbeiten kannst.

 

***

 

Entweder du hast es am eigenen Leibe erfahren oder woanders aufgeschnappt: Das Bereicherungsrecht ist nicht ohne. Es hilft jedoch alles nichts, denn du musst spätestens im Examen in der Lage sein, die Grundstrukturen zu durchschauen und auf den dir präsentierten Fall anzuwenden. Aber keine Sorge – ich bin ja hier, um dir zu helfen. 🙃

In diesem Beitrag zeige ich dir einen systematischen Ansatz, mit dem du jedes Fach auf Anhieb besser verstehst. Wir werden uns gemeinsam Schritt für Schritt die gesetzliche Systematik sowie die zentrale Vorschrift des Bereicherungsrechts genau ansehen. Wenn du dir die Zeit nimmst, den Anweisungen zu folgen, und dich so in diesem Denken trainierst, wirst du dich bereits am Ende des Newsletters sicherer in diesem Bereich fühlen. Versprochen.

Also, lass uns loslegen und in nur 30 Minuten den perfekten Einstieg in eins der schwierigsten Fächer überhaupt finden.

 

  1. Lad dir ein PDF der aktuellen Fassung des BGBs herunter.
  2. Wirf einen Blick ins Inhaltsverzeichnis und verorte das Bereicherungsrecht systematisch: In welchem Buch findet es sich? In welchem Abschnitt? In welchem Titel? Welche Rückschlüsse lässt das auf den Regelungsgehalt des Bereicherungsrechts zu? Warum steht das Bereicherungsrecht strukturell auf derselben Ebene wie Kauf- und Mietvertrag? Warum findet sich statt der Formulierung „Bereicherungsrecht“ im Gesetz die Formulierung „Ungerechtfertigte Bereicherung“?
  3. Schlag § 812 BGB auf.
  4. Sieh dir die (amtliche) Überschrift an. Welches Anspruchsziel verfolgt der Bereicherungsgläubiger? Was verstehst du unter einem Herausgabeanspruch? Welche sonstigen Herausgabeansprüche kennst du?
  5. Nutze die Suchfunktion des Adobe Reader, indem du „Herausgabeanspruch“ eintippst. § 931 BGB regelt die Abtretung von Herausgabeansprüchen. Der wohl bekannteste Herausgabeanspruch ist § 985 BGB. Kann auch dieser abgetreten werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Hast du die Antwort auf diese Frage einfach auswendig gelernt oder wirklich verstanden?
  6. Lies § 812 Abs. 1 S. 1 BGB: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
  7. Ermittle die Rechtsfolge der Norm.
  8. Schreibe den Tatbestand heraus: durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt. Was wird mit der Verwendung des Wortes „durch“ deutlich gemacht?
  9. Nutze erneut die Suchfunktion, indem du „Leistung“ eintippst. Du erhältst 769 Treffer. Was sagt dir das? Erstmalig findet sich der Begriff in § 105a BGB, und zwar im Kontext eines geschlossenen Vertrags, bei dem sich Leistung und Gegenleistung gegenüberstehen. Ist der Begriff „Leistung“ hier deckungsgleich mit dem des § 812 Abs. 1 S. 1 BGB?
  10. Nimm nun wieder den herausgeschriebenen Tatbestand zur Hand und überlege, welche Merkmale für sich stehen und welche du erst noch zusammenfügen musst. Worauf weist die Verwendung des Wortes „oder“ hin?
  11. Bring sowohl die Voraussetzungen der 1. Alternative als auch die der 2. Alternative in eine logische Reihenfolge.
  12. Gib jetzt „rechtlichen Grund“ in die Suchmaske ein. Nur Treffer innerhalb des Bereicherungsrechts. Was schließt du daraus?
  13. Bestimme Aktiv- und Passivlegitimierten (Anspruchsteller und -gegner). Wer ist wem zur Herausgabe verpflichtet? Wer ist „der andere“? Auf wessen Kosten geht hier was?
  14. Verfahre so auch mit den anderen Normen des Bereicherungsrechts. Du wirst feststellen, dass dir das hundertmal mehr bringt, als einfach ein Lehrbuch oder Skript zu wälzen. Und du trainierst damit auch noch eine Kernkompetenz guter Jurist*innen: Normtechnik.

 

Mal unter uns …

Weder ist das einfach, noch ist das alles, was man im Examen von dir verlangt.

Das war nur ein Satz, von einem Absatz von zweien, aus einer Norm von insgesamt elf. Die wiederum nicht losgelöst vom Rest des Schuldrechts, dem Sachenrecht oder gar dem BGB AT betrachtet werden darf.

Aber eins sag’ ich dir: Es gibt keine bessere Möglichkeit, so früh, so schnell, so viel zu verstehen.

Also, setz dich mal ein paar Tage hintereinander immer wieder eine halbe Stunde dran und erarbeite dir so Schritt für Schritt das Bereicherungsrecht.

… und lass mich anschließend wissen, wie’s gelaufen ist.

 


 

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