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Willkommen zur 194. Ausgabe des Newsletters! Bei dieser Ausgabe handelt es sich um eine spezielle Inbetweenisode, die als schriftliche Zusammenfassung der Beiträge von endlich jura. von September dient. Sie enthält kurze Ausschnitte aus jedem Beitrag, gesammelt an einem Ort, sodass du tiefer einsteigen kannst, wo du es für sinnvoll erachtest.
Betrachte das hier als kleinen Snack, der (hoffentlich) Lust auf mehr macht. Wenn dir gefällt, was du liest, findest du hier die vollständigen Beiträge; ich verlinke sie aber auch noch mal einzeln unter jedem Ausschnitt.
Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, dann lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung der Zusammenfassung. 😀
TL;DR:
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Eine Angewohnheit, die kaum jemand über die Jahre loswird, hemmt sowohl deine Lesegeschwindigkeit als auch dein Leseverständnis. Bei der sog. Subvokalisierung sagst du dir beim Lesen die Wörter gedanklich oder flüsternd vor.
Es ist aber egal, ob du die Wörter hörst, während du sie liest. Du kennst 99 % der Wörter ohnehin schon, weißt, wie sie klingen und hast dafür ein Bild in deinem Gedächtnis abgespeichert.
Um die ständige Subvokalisierung zu beenden, zähl beim Lesen – leise oder laut – bis fünf. Es ist für dein Gehirn nahezu unmöglich, zwei Dinge (= Wörter und Zahlen) gleichzeitig zu explizieren. Wenn du beim Lesen bis fünf zählst („eins, zwei, drei, vier, fünf“), machst du deinem Gehirn klar, dass es nicht den Erzähler spielen muss. Trainiere es so darauf, das Gelesene als Bild zu erkennen, und verwandle das, was du liest, fast schon automatisch in einen Film, der vor deinem inneren Auge abläuft.
⇨ Warum du langsam liest und so wenig verstehst
Der Leverage-Effekt (von englisch leverage für »Hebelwirkung«) beschreibt allgemein Situationen, bei denen kleine Änderungen einer Variablen zu großen Ausschlägen im Resultat führen. Das dahinterstehende Prinzip lautet: weniger, aber besser.
Um tatsächlich weniger am Schreibtisch sitzen zu müssen, ist es zunächst extrem nützlich, seinen Chronotyp zu kennen. Wie du der folgenden Abbildung entnehmen kannst, haben die meisten Menschen ihren natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus von Mitternacht bis acht Uhr morgens. Achte darauf, die ersten acht Stunden nach dem (natürlichen) Aufwachen jedenfalls auch mit Lern- und Übungsaktivität zu füllen, um sicherzustellen, dass deine produktivsten Stunden des Tages nicht verloren gehen.
Erstelle im Anschluss eine All-die-Dinge-Liste und ausdrücklich keine To-do-Liste. Schreibe alle Aktivitäten auf, denen du in der Vergangenheit nachgegangen bist, die immer noch Teil deines Lerntages sind, und zu denen Professorinnen oder Repetitoren dir einmal geraten haben. Das wird einen Augenblick dauern. Entscheidend ist, jetzt 80/20 zu denken und nicht 100/100. Das heißt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass 20 % dieser Aktivitäten zu 80 % der erhofften Resultate führen, weitaus größer ist, als dass jede Aktivität zu gleichen prozentualen Anteilen ins Gesamtergebnis eingeht. Die folgenden vier Fragen werden dir bei deiner Analyse eine große Hilfe sein.
Erstelle zu guter Letzt eine No-do-Liste, keinen Backlog! Gib dir allergrößte Mühe, die Aktivitäten, von denen du dir keine oder nur eine geringe Hebelwirkung versprichst, endgültig aus deinem Lernalltag zu verbannen. Wenn du noch einen Schritt weitergehen willst: Häng dir deine No-do-Liste in der Wohnung auf.
⇨ Jura lernen mit Nebenjob, Kind oder berufsbegleitend
Entrümpele dein digitales Leben, indem du dich einer dreiwöchigen Digital Detachment Challenge stellst.
Deine Herausforderung für die erste Woche besteht darin, eine Stunde am Tag von deinem Smartphone und anderen Geräten fernzubleiben. Keine Textnachrichten, keine Anrufe, keine Podcasts. Mach entweder einen langen Spaziergang, eine Radtour oder übe ein Hobby aus, für das du kein Smartphone, keinen Computer oder Fernseher benötigst.
Digitale Freizeit ist nie so angenehm, wie man denkt, und danach fühlt man sich weder energiegeladen noch entspannt. Um deine Freizeit optimal zu nutzen, notiere zwei anspruchsvolle Aktivitäten (z. B. Ausüben/ Erlernen eines neuen Hobbys), zwei Aktivitäten, die Dinge in der physischen Welt produzieren (z. B. Kochen; Zeichnen), und zwei strukturierte soziale Aktivitäten (z. B. Brettspiele; Kaffee mit einer Freundin trinken). Und sobald dir langweilig wird, greifst du zu dieser Liste statt zu deinem Smartphone.
In den letzten zehn Jahren hat das Versenden von Textnachrichten echte Gespräche weitgehend ersetzt. Textnachrichten führen jedoch selten zu starker sozialer Bindung, und ein soziales Leben, das durch Textnachrichten aufrechterhalten wird, ist nie so wertvoll wie ein soziales Leben, das von persönlichen oder wenigstens telefonischen Gesprächen unterstützt wird.
In Woche #3 warten damit drei Handlungsempfehlungen auf dich:
⇨ Ich bin ein Anti-Texter geworden
Aus § 286 ZPO folgt primär die richterliche Beweiswürdigung, aber auch das Beweismaß. Eigne dir die passende Definition an und baue diese konsequent in deine Lösung ein. Das klingt dann etwa so:
»Fraglich ist, ob X bewiesen hat, dass J ihn umgestoßen hat. Nach dem Rechtsgedanken von § 286 ZPO ist eine Tatsache bewiesen, wenn sie nach freier richterlicher Beweiswürdigung mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit feststeht, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie im Sinne einer naturwissenschaftlichen Sicherheit ganz auszuschließen.«
Neben dem Beweismaß gibt es noch eine Vielzahl Standarddefinitionen, etwa für die Beweislastverteilung oder den Beweis subjektiver Tatsachen. Schau dir dazu einfach mal die Kommentierung in Thomas/ Putzo an und mach dich mit den Standarddefinitionen vertraut. Du wirst feststellen, dass du danach deutlich souveräner an die Beweiswürdigung herangehst.
Falsch:
»Fraglich ist, ob der Kläger hat beweisen können, dass ein Vertrag mit dem Beklagten zustande gekommen ist.«
Ob ein Vertrag zustande gekommen ist, ist eine Rechtsfrage. Beweisen lassen sich aber allenfalls die Tatsachen, aus denen sich ein Vertragsschluss ergibt. Bei der Beweiswürdigung musst du deswegen konsequent zwischen der tatsächlichen und der rechtlichen Ebene trennen.
Richtig:
»Fraglich ist, ob der Kläger hat beweisen können, dass der Beklagte am 05.11.2019 um 12:00 Uhr sagte, er wolle das Auto für 5.000,- EUR kaufen.«
⇨ Level Up Your Beweiswürdigung
Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit zu ermöglichen, ohne endlos Schemata, Streits und Definitionen auswendig lernen zu müssen. So kann ich dir helfen:
50% Complete
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